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   VG München, 27.09.2022 - M 1 K 19.81   

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https://dejure.org/2022,28955
VG München, 27.09.2022 - M 1 K 19.81 (https://dejure.org/2022,28955)
VG München, Entscheidung vom 27.09.2022 - M 1 K 19.81 (https://dejure.org/2022,28955)
VG München, Entscheidung vom 27. September 2022 - M 1 K 19.81 (https://dejure.org/2022,28955)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    BayBO Art. 6; BayBO Art. 76 S. 1
    Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten

  • rewis.io

    Abstandsflächen, Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten (bejaht), Ermessensreduzierung auf Null (bejaht), Grenzgarage, Nachbarklage, Terrassenumwehrung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 04.07.2011 - 15 ZB 09.1237

    Beseitigungsanordnung für Pavillon an der Grundstücksgrenze; Anspruch des

    Auszug aus VG München, 27.09.2022 - M 1 K 19.81
    Liegt eine Ermessensreduzierung auf Null nicht vor, hat der Kläger lediglich einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über ein bauaufsichtliches Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde sowie über Art und Weise des Einschreitens (BayVGH, B.v. 4.7.2011 - 15 ZB 09.1237 - juris Rn. 11; B.v. 7.9.2018 - 9 ZB 16.1890 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 15.01.2019 - 15 ZB 17.317

    Anspruch des Nachbarn auf bauaufsichtliches Einschreiten

    Auszug aus VG München, 27.09.2022 - M 1 K 19.81
    Eine solche Ermessensreduzierung ist regelmäßig nur anzunehmen, wenn die von der rechtswidrigen Anlage ausgehende Beeinträchtigung einen erheblichen Grad erreicht und die Abwägung mit dem Schaden des Bauherrn ein deutliches Übergewicht der nachbarlichen Interessen ergibt (BayVGH, B.v. 15.1.2019 - 15 ZB 17.317 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 07.09.2018 - 9 ZB 16.1890

    Anspruch eines Nachbarn auf bauaufsichtsrechtliches Einschreiten bei an die

    Auszug aus VG München, 27.09.2022 - M 1 K 19.81
    Liegt eine Ermessensreduzierung auf Null nicht vor, hat der Kläger lediglich einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über ein bauaufsichtliches Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde sowie über Art und Weise des Einschreitens (BayVGH, B.v. 4.7.2011 - 15 ZB 09.1237 - juris Rn. 11; B.v. 7.9.2018 - 9 ZB 16.1890 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 26.07.1996 - 1 CE 96.2081
    Auszug aus VG München, 27.09.2022 - M 1 K 19.81
    Der Nachbar wäre aber tatsächlich schlechter gestellt, wenn er sich gegen die Schaffung vollendeter Tatsachen, die seine öffentlich-rechtlich geschützten Nachbarrechte möglicherweise nachhaltig berühren und die später kaum mehr zu beseitigen wären, nicht in vergleichbarer Weise zur Wehr setzen könnte wie im Verfahren nach § 80a Abs. 3 VwGO nach Durchführung eines Genehmigungsverfahrens (BayVGH, B.v. 26.7.1996 - 1 CE 96.2081 - juris).
  • VG Ansbach, 19.02.2024 - AN 9 E 24.82

    Abgrenzung § 123 VwGO zu § 80 Abs. 5 VwGO bei bauaufsichtlichen Maßnahmen,

    Auch hier kommt ein Anspruch des Nachbarn nur bei einer Ermessensreduzierung auf "Null" in Betracht, welche nur bei besonders qualifizierten Beeinträchtigungen von Nachbarrechten angenommen werden kann (VGH München, B.v. 25.10.2001 - 26 ZE 01.1893 - juris Rn. 6; OVG Lüneburg, B.v. 22.10.2008 - 1 ME 134/08 - juris Rn. 11 ff.; a.A. VG München, U.v. 27.9.2022 - M 1 K 19.81 - juris Rn. 34: für den Fall eines Freistellungsverfahrens nach Art. 58 BayBO).
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